Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die Rechtsbeziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und in ihrer besonderen Stellung als Familienmitglieder zu Dritten. Hierunter gehört insbesondere die Scheidung, die Geltendmachung von Unterhalt (wie bspw. Familien-, Trennungs-, Kindes-, Eltern- und auch der nacheheliche Unterhalt sowie die Großelternhaftung). Auch sämtliche Ausgleichsansprüche der Eheleute untereinander wie bspw. Zugewinnausgleichsansprüche, Versorgungsausgleichsansprüche beim Versorgungsausgleich oder die Vermögensauseinandersetzung. Weiterhin umfasst das Familienrecht die elterliche Sorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und den Anspruch auf Umgang mit den minderjährigen Kindern.
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