Bei Streitigkeiten zwischen Erben über die Höhe des Erbteils oder bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen unterstütze ich Sie gerne. Auch berate ich Sie selbstverständlich bei der Abfassung eines Testaments oder eines Erbvertrages.
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