Der Begriff Zivilrecht umfasst das gesamte Privatrecht, d. h. sämtliche bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen natürlichen bzw. juristischen Personen. Hierzu gehört beispielsweise die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen aus Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag; darüber hinaus die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, sowie deren Abwehr; Haftpflichtfälle; Nachbarrechtstreitigkeiten. Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (beispielsweise im Kauf- oder Werkvertragsrecht); Geltendmachung von Forderungen aus Verträgen, sowie die anschließende Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung.
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