Bei einem Verkehrsunfall übernehme ich gerne die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung. Hierunter fallen neben der Geltendmachung der Reparaturkosten oder des Wiederbeschaffungswertes auch die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen und Schadenausgleich. Ich berate, ob für die Regulierung des materiellen Schadens am Fahrzeug ein Kostenvoranschlag ausreichend ist oder aber ob ein KFZ-Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.
Darüber hinaus bestelle ich mich – je nachdem, ob Sie als Unfallverursacher in Betracht kommen- für Sie auch bei der Polizeibehörde. Es ist empfehlenswert, gegenüber der Polizei nur die notwendigsten Angaben (Name und Anschrift) zu machen und zur Sache keine Auskunft zu erteilen. Vielmehr sollte man sich auf sein Schweigerecht berufen. Eine ausführliche Stellungnahme kann ausschließlich über meine Kanzlei erfolgen.
Neben dem Verkehrsstrafrecht (beispielswiese Verursachung eines Verkehrsunfalls, fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht u.a.) vertrete ich Sie bei Ordnungswidrigkeiten, wie Vorwürfe bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstößen, Einhaltung der Abstandsregelung oder Rotlichtverstößen. Bitte beachten Sie, dass gegen ein gegen Sie ergangenen Bußgeldbescheid binnen einer Frist von zwei Wochen ab dessen Zustellung Einspruch erhoben werden muss. Eine Zahlung des Bußgeldes gilt als Einspruchsrücknahme.
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