Schadensersatz und Schmerzensgeld

Fügt Ihnen ein Dritter einen Schaden zu oder wird der Schaden z. B. durch eine Sache eines Dritten (z. B. runterfallender Dachziegel oder umstürzender Baum auf Ihr Fahrzeug oder Sie werden von einem Pferd getreten oder von einem Hund gebissen) hervorgerufen, so bestehen Schadensersatz- und ggf. auch Schmerzensgeldansprüche. Ebenso bin ich Ihnen bei der Abwehr von Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen behilflich.

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Boppard

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