Kaufrecht

Hierunter fallen sämtliche Kaufverträge, sei es ein Kaufvertrag über eine Immobilie, ein Grundstück, Kraftfahrzeuge, Möbel oder aber um Geschäfte des täglichen Lebens (z. Bsp. Waschmaschine). Bei dem Käufer steht die Lieferung einer mangelfreien Ware im Mittelpunkt. Bei Lieferung einer mangelhaften Ware stehen dem Käufer entsprechende Gewährleistungsrechte zu. Der Verkäufer hingegen möchte nach Lieferung der mangelfreien Ware den Kaufpreis erstattet haben. Wird der Kaufpreis nicht gezahlt, so stehen dem Verkäufer ebenfalls entsprechende rechtliche Möglichkeiten zu. Hierbei werde ich für Sie auch -sollte es erforderlich sein- in der Zwangsvollstreckung tätig.

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