Im Arbeitsrecht berate ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht als auch im Kollektivarbeitsrecht. Insbesondere gehören hierzu die Beratung und Unterstützung bei Kündigungen von Arbeitsverträgen, Streitigkeiten über den Inhalt von Arbeitszeugnissen, die Überprüfung und auch Erarbeitung von Arbeitsverträgen, Fragen der Abfindung und Geltendmachung von ausstehendem Lohn. Darüber hinaus gehören auch Auseinandersetzungen über Urlaub, Urlaubsabgeltung, Berechnung von Urlaubstagen, Überstunden und auch Überprüfung von Lohnabrechnungen zu meinem Aufgabengebiet.
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